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Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
Änderungen bei der steuerlichen Förderung von Beteiligungsprogrammen
Durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz v. (BGBl 2009 I S. 451) soll den Beschäftigten ein fairer Anteil am Erfolg der Unternehmen ermöglicht werden. Die dazu im Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz enthaltenen Instrumentarien werden nachfolgend im Einzelnen und anhand von Beispielen ausführlich dargestellt.
I. Ziel des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes
[i]Teilhabe am UnternehmenserfolgDer Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll dazu beitragen, Arbeitnehmer vermehrt am Erfolg der Unternehmen, für die sie ihre Arbeitskraft einsetzen, teilhaben zu lassen. Ferner sollen die Möglichkeiten zur Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern sowie zur Verbesserung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen gesteigert werden. Dazu wurde die steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Rahmen des Einkommensteuergesetzes verbessert und auf eine neue Grundlage gestellt (§ 3 Nr. 39 EStG) sowie die Förderung des Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) erweitert. Zudem wurde das Investmentgesetz (InvG) geändert und eine neue Fondskategorie – der Mitarbeiterbeteiligungsfonds – geschaffen, um insbesondere auch den Mitarbeitern kleiner und mittlerer Unternehmen die Möglichkeit für eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu geben.