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Die alte Entfernungspauschale wird wieder geltendes Recht
[i]Berufspendler erhalten rückwirkend ab 2007 wieder 0,30 € vom ersten Entfernungskilometer anDer Bundesrat hat am dem Gesetzesbeschluss des Bundestags zugestimmt (BR-Drucks. 243/09; BT-Drucks. 16/12099), der die zu Beginn des Jahres 2007 eingeführte Kürzung der Entfernungspauschale rückgängig macht. Damit erhalten Berufspendler rückwirkend ab 2007 wieder 0,30 € vom ersten Entfernungskilometer an. Außerdem können höhere Ausgaben für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie Unfallkosten, die auf diesen Wegen entstehen, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Durch das Steueränderungsgesetz 2007 war § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG (entsprechend auch in § 4 Abs. 5a EStG) mit Wirkung ab 2007 dahingehend geändert worden, dass die Aufwendungen für die Wege zur regelmäßigen Arbeitsstätte keine Werbungskosten mehr sein sollten (Satz 1), dass aber zur Abgeltung erhöhter Aufwendungen für Fahrten ab dem 21. Entfernungskilometer eine Pauschale von 0,30 € wie Werbungskosten anzusetzen ist (Satz 2).
Auf die Vorlagen der FG Niedersachsen und Saarland sowie des ) hatte das BVerfG am entschieden (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08 und 2 BvL 2/08), dass § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG in der seit Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2007 vom (BGBl 2006 I S. 1652) ...