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Arbeitsrecht | Keine Anrechnung eines Praktikums vor Beginn der Berufsausbildung auf die Probezeit
Ein Praktikum vor Beginn der Berufsausbildung verkürzt nicht eine spätere Probezeit im selben Unternehmen. Die Kündigungsschutzklage eines Auszubildenden, dem innerhalb der viermonatigen Probezeit gekündigt worden war, wurde daher abgewiesen. Der Auszubildende berief sich vergeblich darauf, die Zeiten seines der Ausbildung vorgelagerten Praktikums als Schüler seien auf die [i]NWB 2009 S. 1009Probezeit anzurechnen mit der Folge, dass die Probezeit zum Zeitpunkt der Kündigung abgelaufen gewesen wäre. Ein Praktikum habe einen anderen Inhalt als ein Ausbildungsverhältnis; insbesondere die gegenseitigen Pflichten eines Ausbildungsverhältnisses bestünden dort nicht.