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Arbeitshilfe zur permanenten Inventur (Word-Dokument)
Die permanente Inventur
(§ 241 Abs. 2 HGB)
erfüllt nicht nur die Anforderungen an die jährliche Bestandsaufnahme der
Vorräte. Sie hat zusätzlich eine oft unterschätzte Kontroll- bzw.
Revisionsfunktion. Anbei erhalten Sie eine Übersicht über die
Kennziffernschlüssel für die Differenzen zwischen Lagerbuchhaltung und
Aufnahmeergebnis.
Den ausführlichen Beitrag zu dieser Thematik finden Sie hier (Langenbeck, )