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Teilwertabschreibungen auf Aktien im Anlagevermögen teilweise möglich
Das BMF erkennt Teilwertabschreibungen auf börsennotierte Aktien, die im Anlagevermögen gehalten werden, nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG nur an, wenn
der Börsenkurs am aktuellen Bilanzstichtag um mehr als 40 % unter die Anschaffungskosten gesunken ist oder
der Börsenkurs sowohl am aktuellen Bilanzstichtag als auch am vorangegangenen Bilanzstichtag um mehr als 25 % unter die [i]Einmal 40 % oder zweimal 25 % unter AnschaffungskostenAnschaffungskosten gesunken ist.
Soweit sich bis zum Tag der Bilanzaufstellung zusätzliche Erkenntnisse ergeben, sollen diese entsprechend dem berücksichtigt werden können. Dies hätte etwa zur Folge, dass bei einer Wertminderung am Tag derBilanzaufstellung von weniger als 40 % (z. B. 20 %) eine Teilwertabschreibung ausgeschlossen wäre – obwohl die Wertminderung am Bilanz...