Abweichung von bisheriger Aktivierung von Feldinventar auf Grundlage von R 131 Abs. 2 EStR - Mustereinspruch
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Kann das bei einem gewerblichen landwirtschaftlichen Betrieb aufgrund des Wahlrechts in R 131 Abs. 2 EStR aktivierte Feldinventar in einem späteren Kalenderjahr erfolgswirksam nicht mehr aktiviert werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
VAAAD-18304