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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 4 K 387/2007

Gesetze: EStG § 44 Abs. 3EStG § 43 Abs. 1 Nr. 3AO §§ 69, 34 Abs. 1, 191 Abs. 1 S. 1, 227, 240 Abs. 1

Entstehung der Kapitalertragsteuer für Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter

Leitsatz

Die Zuflussfiktion für Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter nach den §§ 43 Abs. 1 Nr. 3, 44 Abs. 3 EStG knüpft an die Aufstellung der Bilanz und nicht an eine Auszahlung an und greift deshalb auch bei einem reinen Buchungsakt ein.

Die Haftung nach § 69 Satz 2 FGO umfasst zwar auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge, jedoch sind bei einer Inanspruchnahme des Haftungsschuldners bereits Billigkeitsgesichtspunkte zu berücksichtigen, die bei der Erhebung der Säumniszuschläge beim Steuerschuldner - hier A GmbH - sonst nach § 227 AO zu einem Billigkeitserlass führen können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 405 Nr. 7
AAAAD-18230

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 05.02.2009 - 4 K 387/2007

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