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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 7 K 106/2007

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2

Verpflegung der Besatzung eines Flusskreuzfahrtschiffes als Arbeitslohn

Leitsatz

Die unentgeltliche Verköstigung des Personals auf einem Flusskreuzfahrtschiff ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Weder ergibt sich aus dem Umstand, dass die Arbeitsleistung auf einem Schiff zu erbringen ist, eine betriebsfunktionale Zielsetzung des Arbeitgebers, die den Entlohnungscharakter der Verpflegung in den Hintergrund treten ließe, noch besteht bei Flusskreuzfahrten eine der Hochseeschifffahrt vergleichbare, eine Selbstversorgung der Arbeitnehmer ausschließende betriebsfunktionale Zwangslage .

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
TAAAD-18228

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 17.04.2008 - 7 K 106/2007

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