Verpflegung der Besatzung eines Flusskreuzfahrtschiffes als Arbeitslohn
Leitsatz
Die unentgeltliche Verköstigung des Personals auf einem Flusskreuzfahrtschiff ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Weder ergibt
sich aus dem Umstand, dass die Arbeitsleistung auf einem Schiff zu erbringen ist, eine betriebsfunktionale Zielsetzung des
Arbeitgebers, die den Entlohnungscharakter der Verpflegung in den Hintergrund treten ließe, noch besteht bei Flusskreuzfahrten
eine der Hochseeschifffahrt vergleichbare, eine Selbstversorgung der Arbeitnehmer ausschließende betriebsfunktionale Zwangslage
.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NWB TAAAD-18228
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 17.04.2008 - 7 K 106/2007