Reise- und Bewirtungskosten
11. Aufl. 2009
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E. Umzugskosten
I. Umzugskosten im privaten Dienst
1. Als Werbungskosten abziehbare Umzugskosten
a) Grundsätzliches
871 Aufwendungen für den Umzug von einer Wohnung in eine andere sind ihrer Natur nach grundsätzlich nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung (s. aber Rdn. 962) (§ 12 Nr. 1 EStG). Ist der Wohnungswechsel jedoch (so gut wie ausschließlich) beruflich veranlasst – spielen also private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle –, sind die Aufwendungen Werbungskosten, soweit sie der Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzt hat.
Zur Frage der beruflichen Veranlassung s. Rdn. 875 ff., zum Werbungskostenabzug s. Rdn. 893 ff. und zur steuerfreien Erstattung durch den Arbeitgeber s. Rdn. 951 ff.
872 Bei einem privat veranlassten Umzug werden die Umzugskosten auch insoweit nicht berücksichtigt, als sie auf den Transport von Arbeitsmitteln entfallen.
873–874 (Einstweilen frei)
b) Beruflich veranlasster Wohnungswechsel
875 Ein beruflich veranlasster Wohnungswechsel liegt vor, wenn durch ihn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wird und die verbleibende Wegezeit im Berufsverkehr als normal angesehen werden kann. Obgleich die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab 2007 der P...