Reise- und Bewirtungskosten
11. Aufl. 2009
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C. Aufwendungen der Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
I. Einführung
654 In der mit Spannung erwarteten Entscheidung vom hat das BVerfG die zum eingeführte Regelung in § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG, nach der die Entfernungspauschale erst ab dem 21. Entfernungskilometer zu berücksichtigen ist, als verfassungswidrig verworfen. Der verfassungswidrige Zustand ist zwar rückwirkend zu beseitigen – gleichwohl kommt nach Auffassung des BVerfG ein Abzug der tatsächlichen Fahrtkosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht in Betracht.
655 Bis zum Erlass einer endgültigen – rückwirkenden – gesetzlichen Regelung ist die strittige Norm des § 9 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG zwar weiterhin anzuwenden – allerdings mit der Maßgabe, dass die Beschränkung auf die erhöhten Aufwendungen ab dem 21. Entfernungskilometer entfällt. Die Entfernungspauschale ist damit ab dem 1. Entfernungskilometer anzusetzen.
In Presseveröffentlichungen des BMF wurde sofort angekündigt, dass die Einkommensteuerfestsetzungen 2007 entsprechend korrigiert werden sollen. Zwischenzeitlich dürften die meisten Steuerpflichtigen bereits korrigierte Steuerbescheide erhalten haben. In den Fällen, in denen aufgrund der ursprünglichen Gesetzeslage gar nicht erst der Abzug als Werbungskosten/B...