Wirtschaftliches Eigentum und Umsatzrealisation
1. Aufl. 2009
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F. Umsatzrealisation bei Tauschgeschäften
I. Ökonomisch substantiierte Tauschgeschäfte
1. Rechtliche und wirtschaftliche Struktur
Tauschgeschäfte nehmen eine gewichtige Rolle im Wirtschaftsleben ein. Vom Kauf unterscheidet sich der Tausch durch die Art der Gegenleistung: Diese wird nicht monetär, sondern in Form von Sachwerten geleistet. In schuldrechtlicher Betrachtung finden gem. § 480 BGB aber die Regelungen zu Kaufgeschäften Anwendung.
2. Abbildung in den Rechnungslegungssystemen
a) HGB/EStG
Bei Tauschgeschäften ist klar zwischen ertragsteuerlicher und handelsrechtlicher Behandlung zu differenzieren. Nach § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG ist ertragsteuerlich regelmäßig eine Gewinnrealisierung vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der international teilweise bestehenden Regelungen zur Verneinung der Gewinnrealisation beim Austausch gleichartiger Güter stellt sich die Frage, ob sich hierfür auch Anknüpfungspunkte in der BFH-Rechtsprechung finden und inwiefern diese Urteile präjudizielle Wirkung entfalten. Ausnahmen in Form der Buchwertfortführung machte der BFH
im Rahmen des Tauschgutachtens bei art-, wert- und funktionsgleichen (sog. nämlichen) Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie
beim Tausch von wertgleichen Grundstücken im Rahmen des...