Wirtschaftliches Eigentum und Umsatzrealisation
1. Aufl. 2009
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B. Grundlegung
I. Bedeutung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
1. Wirtschaftliche Betrachtungsweise nach HGB/EStG
Die übergeordnete Zielsetzung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach HGB ist die Ermittlung eines ausschüttungsfähigen Gewinns unter Beachtung des Gläubigerschutzes – somit liegt ein Zielpluralismus vor. Die handelsrechtliche Bilanzierung soll eine Abbildung der wirtschaftlichen Sachverhalte gewährleisten. An die Handelsbilanz knüpft über § 5 Abs. 1 EStG die steuerliche Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich an, wobei für die Besteuerung ebenfalls die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich sind. Die Zielsetzung der Steuerbilanz besteht jedoch alleine in der Ermittlung des Steuerbilanzgewinns als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung.
In vielen Fachbereichen des Wirtschaftslebens gilt es jedoch komplexe Sachverhalte zu beurteilen. Für die Bilanzierung stehen in erster Linie nicht formelle Aspekte im Vordergrund. Um der Vielfalt der wirtschaftlichen Wirklichkeit gerecht zu werden, bedarf es einer (wohlverstandenen) wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Im Kern zielt diese darauf ab, bei der Beurteilung nicht die rechtliche Hülle, sondern den ökonomischen Gehalt des Geschäfts zu erfassen....