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StuB Nr. 7 vom Seite 275

Alte Entfernungspauschale gilt rückwirkend ab 2007 wieder

Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Der Bundestag hat am ein Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale beschlossen. Der Gesetzgeber beabsichtigt, rückwirkend ab 2007 die in 2006 geltenden Regelungen zur Entfernungspauschale wieder einzuführen (BT-Drucks. 16/12299 vom ). Dies führt zu folgenden Praxiskonsequenzen:

  • Fahrten zum Arbeitsort können ab dem ersten Entfernungskilometer mit 0,30 € geltend gemacht werden.

  • Sofern die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Entfernungspauschale übersteigen, können die höheren – einzeln nachgewiesenen – Kosten geltend gemacht werden. In diesem Umfang ist dann auch eine Lohnsteuerpauschalierung mit 15 % nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG zulässig.

  • Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit sollen wieder steuerlich abzugsfähig sein.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Zeilen (2.4.) sollte sich der Bundesrat voraussichtlich am 3.4. mit dem Gesetz befassen, seine Zustimmung gilt jedoch als sicher.

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