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Einkommen-/Lohnsteuer | Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung von Verfahren zur „Pendlerpauschale”
Die Kosten eines Verfahrens, das ursprünglich die Eintragung eines höheren Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte zum Gegenstand hatte und das die Beteiligten nach der Entscheidung des zur Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 EStG i. d. F. des StÄndG 2007 vom (BGBl I S. 1652, BStBl I S. 432) in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, sind dem FA aufzuerlegen. Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG zunächst nur im Wege vorläufiger Steuerfestsetzung ohne die Beschränkung auf „erhöhte” Aufwendungen „ab dem 21. Entfernungskilometer” gilt (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Praxishinweise: Im Rahmen des § 138 Abs. 1 FGO ist auf den mutmaßlichen Ausgang des Rechtsstreits abzustellen. Da in den Fällen der Entfernungspauschale ein Kläger stets obsiegt hätte...