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BFH 14.01.2009 I R 47/08, StuB 7/2009 S. 281

Körperschaftsteuer | Keine Anwendung der Bruttomethode auf Schachteldividenden im Veranlagungszeitraum 2002

Die für die Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft in § 15 Nr. 2 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz vom (BGBl I S. 660, BStBl I S. 321) bestimmte Nichtanwendung von § 8b Abs. 1 bis 6 KStG 2002 (sog. Bruttomethode) erstreckte sich im Veranlagungszeitraum 2002 nicht auf Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft, die nach den Vorschriften eines Doppelbesteuerungsabkommens von der Besteuerung auszunehmen sind (sog. Schachtelprivileg). Die Einbeziehung auch solcher Gewinnanteile durch § 15 Satz 2 KStG 2002 i. d. F. des Steuervergünstigungsabbaugesetzes findet erstmals im Veranlagungszeitraum 2003 Anwendung (Bezug: § 15 Nr. 2, § 34 Abs. 1 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das StVergAbG; § 15 Abs. 2, § 34 Abs. 1 KStG 2002 i. d. F. des StVergAbG).

Praxishinweise: Die Regelung des § 8b Abs. 1 und 5 KStG 2002, wonach abkommens...

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