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Arbeitsrecht | Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für Berichtigung der Lohnsteuerbescheinigung
Klagt der Arbeitnehmer nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen gegen unrichtige Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte (hier: Streit um Ende des Arbeitsverhältnisses bei Nutzen des Resturlaubs nach Kündigung), ist dafür das Arbeitsgericht und nicht das Finanzgericht zuständig.