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Wertminderungsabschreibungen auf bewegliches Sachanlagevermögen
I. Die Regelungsgrundlagen
Derzeit dreht sich (noch) das gesamte Bilanzierungsszenario national und international im Bereich der Wertminderungen von Finanzinstrumenten. Aber inzwischen hat die Finanzkrise auch die Realwirtschaft erreicht und sie ordentlich durcheinander geschüttelt. Deshalb stellt sich in der anstehenden Bilanzierungskampagne auf den Stichtag massiv auch die Frage nach der Werthaltigkeit von beweglichen Sachanlagen.
Die Rechtslage nach beiden Rechnungslegungsstandards ist in abstrakter Formulierung eindeutig:
HGB/EStG: Eine außerplanmäßige Abschreibung bzw. Teilwertabschreibung ist bei Wertminderung vorzunehmen (steuerlich „kann” = „ist”) – allerdings muss diese voraussichtlich von Dauer sein.
IAS 36.59: Wenn der erzielbare Betrag ( recoverable amount) bei einem Vermögenswert niedriger ist als der Buchwert, muss eine Abschreibung erfolgen (IAS 36.59), allerdings nur, wenn der dafür erzielbare Betrag geschätzt werden kann (IAS 36.66).
Konzeptionell verbindet die beiden Rechnungslegungssysteme das Erfordernis einer Abschreibung bei einem gegenüber dem Buchwert niedrigeren Wert des einzelnen Anlagewerts, einerlei ob dieser als recoverable a...