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Bayerisches Landesamt für Steuern - S 1980.1.1-6/5 St 312/St 33

Abgeltungsteuer;
Vorlage von Nichtveranlagungs-Bescheinigungen bei inländischen Brokern

Das Bundesministerium der Finanzen hat zu der Frage zum Kapitalertragsteuereinbehalt bei der Veräußerung von Wertpapieren durch inländische Wertpapierhandelsunternehmen bzw. -banken für Investmentvermögen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen:

Zum Kapitalertragsteuerabzug bei Wertpapierveräußerungen ist nach den Regelungen der Abgeltungsteuer die die Kapitalerträge auszahlende Stelle verpflichtet. Hierzu zählen seit dem gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 Buchstabe a) aa) EStG auch Wertpapierhandelsunternehmen bzw. -banken (Broker). Lässt ein Investmentvermögen Wertpapiere durch Broker veräußern, kann der ausführende Broker von der Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung von Kapitalertragsteuer jedoch unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 Satz 4 InvStG absehen.

Liegt dem Investmentvermögen eine von dem zuständigen Finanzamt ausgestellte Nichtveranlagungs-Bescheinigung im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 4 InvStG vor und legt die Kapitalanlagegesellschaft dem jeweils beauftragten Wertpapierhandelsunternehmen bzw. der Wertpapierhandelsbank eine schriftliche Bestätigung vor, dass ihr für im Einzelnen aufgezählte inländische Investmentvermögen eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung des zuständigen Finanzamts vorliegt, ist es für vor dem verwirklichte Abzugstatbestände nicht zu beanstanden, wenn Broker vom Kapitalertragsteuerabzug auf Wertpapierveräußerungsvorgänge absehen.

Bei Vorliegen einer solchen schriftlichen Bestätigung der Kapitalanlagegesellschaft dürfen die beauftragten Broker von der Richtigkeit der schriftlichen Angaben ausgehen und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug als erfüllt ansehen.

(aus , nicht veröffentlicht)

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 1980.1.1-6/5 St 312/St 33

Fundstelle(n):
RAAAD-17517