Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Einfuhrabgabenbescheids für sog. Elektro-Scooter aus Taiwan und China
Leitsatz
Der Umstand, dass im Hauptsacheverfahren die Aussetzung des Verfahrens zur Vorabentscheidung durch den EuGH geboten erscheint,
rechtfertigt für sich allein schon die Annahme begründeter Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Einfuhrabgabenbescheids (hier:
Einordnung von Elektro-Scootern als Fahrzeuge für Behinderte).
Von der Anforderung einer Sicherheitsleistung kann nicht abgesehen werden, wenn die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der
Antragstellerin nicht auf dem von der Vollziehung auszusetzenden Einfuhrabgabenbescheid, sondern auf anderweitigen Abgabenfestsetzungen
beruhen.
Fundstelle(n): CAAAD-17467
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 13.02.2009 - 4 V 3976/08 A(Z)
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