Nichtigkeit der festgesetzten Umsatzsteuer wegen
Verfassungswidrigkeit des Umsatzsteuergesetzes
Leitsatz
1. Das UStG ist bislang nicht vom
BVerfG für verfassungswidrig erklärt worden; insbesondere liegt kein
Verstoß gehen das Zitiergebot gem. Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG vor. Die
Voraussetzungen für die ausnahmsweise Nichtbeachtung eines für
verfassungswidrig erachteten Verwaltungsakts liegen nicht vor.
2. Grundsätzlich steht es im
Ermessen des Finanzamts, welche Vollstreckungsmaßnahmen im Einzelfall zur
Beitreibung von Steuerrückständen gewählt werden.