Kein gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung von 3 Grundstücken und 21 Eigentumswohnungen, wenn kein händlertypisches
Verhalten vorliegt
Leitsatz
Veräußert ein Arzt 3 Grundstücke und 21 Eigentumswohnungen innerhalb von 5 Jahren und beträgt lediglich bei einem der zu berücksichtigenden
Objekte der Zeitraum zwischen An- und Verkauf weniger als 5 Jahre, bei allen anderen Objekten hingegen zwischen 7 und 11 Jahren,
kann kein gewerblicher Grundstückshandel wegen einer bereits bei Erwerb bestehenden bedingten Veräußerungsabsicht angenommen
werden, wenn zwar für ein im wesentlichen fremdfinanziertes Objekt bereits nach Fertigstellung Wohn- und Teileigentume begründet
wurden, jedoch die gegen einen Grundstückshandel sprechenden Indizien überwiegen (nur ein Objekt mit unter 5-jähriger Haltedauer,
keine Verkaufsbemühungen vor dem tatsächlichen Verkauf, langfristige Vermietung, keinen dem Immobilienbereich naher Hauptberuf,
kein händlertypisches Verhalten, Inanspruchnahme von Absetzungen für Abnutzung).