Arbeitshilfe - Stand: 20.08.2009

Sanitätsschule keine berufsbildende Einrichtung i.S. des § 4 Nr. 21 UStG 1980 - Mustereinspruch

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Sind die Umsätze einer „Sanitätsschule”, welche Kurse in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen, Sanitätsaus- und -fortbildungen sowie die Ausbildung der Ausbilder für die vorgenannten Kurse durchführt, gemäß § 4 Nr. 21 UStG steuerbefreit?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
HAAAD-17435