Arbeitshilfe - Stand: 21.10.2009

Berichtigung nach § 129 AO bei Nichtansatz eines zwar nicht erklärten aber in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Übergangsgewinns - Mustereinspruch

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Mögliche Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheides nach § 129 AO und zusätzliche Erfassung eines wegen Wechsels der Gewinnermittlungsart entstandenen Übergangsgewinns. Übernahme eines Fehlers des Steuerpflichtigen bei der Erstellung der Steuererklärung als bloßes mechanisches Versehen der Behörde (hier: kein Eintrag des Übergangsgewinns in die Anlage GSE, aber dem FA vorliegende den Gewinn ausweisende Eröffnungsbilanz)? - Verstoß des FG gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
JAAAD-17430