Arbeitshilfe - Stand: 27.03.2009

Häusliches Arbeitszimmer - Mittelpunkt der Betätigung, wenn die außerhäusliche Tätigkeit zeitlich überwiegt - Mustereinspruch

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Zum Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines für das gesamte Angebotswesen und den vollständigen Auftragsablauf zuständigen Vertriebsingenieurs von Industriemaschinen mit einer umfangreichen Reisetätigkeit (Fahrleistung im Streitjahr ca. 47.000 km) und Präsentationen vor Ort und zur Qualifizierung der für diese Tätigkeit genutzten fünf Räume, eines Treppenhauses und eines Eingangsbereichs als einheitliches, ausschließlich beruflich notwendiges „Arbeitszimmer”.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
EAAAD-17381