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Aktuelle Rechtsprechung zum Grunderwerbsteuerrecht
Nachfolgend werden vier Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Grunderwerbsteuer aus der jüngeren Zeit dargestellt. Der Sachverhalt wird dabei verkürzt wiedergegeben. Auf die erstinstanzlichen Urteile wird nicht näher eingegangen, insoweit wird auf die Fundstellen in den Fußnoten verwiesen.
I. Erwerb des Erbbaurechts durch Grundstückseigentümer
Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterliegt ein Rechtsgeschäft, welches den Anspruch auf Übertragung eines Erbbaurechts begründet, der Grunderwerbsteuer. Bemessungsgrundlage ist dabei die Gegenleistung i. S. von § 8 Abs. 1 GrEStG. Zur Gegenleistung gehören nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 GrEStG die Belastungen, die auf dem Erbbaurecht ruhen und kraft Gesetzes auf den Erwerber übergehen. Ausnahme hiervon sind dauernde Lasten, wobei die Erbbauzinsverpflichtung nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 GrEStG ausdrücklich keine dauernde Last darstellt.
In dem vom BFH (mit Urteil vom ) entschiedenen Fall war streitig, ob der Kapitalwert des Erbbauzinses, wenn der Eigentümer des Erbbaurechtsgrundstücks das Erbbaurecht erwirbt, zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung gehört.
Der Kläger erwarb vom Erbbauberechtigten das Erbbaurecht ausdrücklich mit allen im Erbbaugrundbuch eingetragenen B...