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OVG NRW 08.08.2001 4 A 4074/00
Verbandsrecht; | Anfechtung des Beitragsbescheids einer IHK
Der Beitragsbescheid einer IHK, mit dem die Umlage festgesetzt wird, stellt in Bezug auf den zugrunde liegenden Gewerbesteuermessbescheid als Grundlagenbescheid einen Folgebescheid dar. Eine Klage gegen den Umlagebeitragsbescheid bzw. ein Aussetzungsantrag allein mit der Begründung, die Festsetzung des Messbetrags sei unzutreffend, sind unzulässig (OVG NRW, Beschl. v. - 4 A 4074/00).