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Umsatzsteuer; | Leistungen selbständiger Solokünstler (§§ 4, 12 UStG)
Für Leistungen selbständiger Solokünstler (z. B. Sänger, Schauspieler, Kabarettisten) enthält das UStG keine speziellen Vergünstigungen. Ob und ggf. in welchem Umfang für diese Leistungen Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen in Betracht kommen, ist im Rahmen der für Theater, Orchester und andere kulturelle Einrichtungen geltenden Begünstigungsvorschriften des § 4 Nr. 20 und des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG zu prüfen. Nach herrschender Verwaltungsauffassung werden literarische Kabaretts grds. den Theatern i. S. der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 UStG zugeordnet, so dass sie beim Vorliegen der in der Vorschrift vorgesehenen Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde die USt-Befreiung beanspruchen können. Die Befreiung gilt jedoch nur für die Einrichtung als solche sowie für Veranstaltungen mit dies...BStBl 1995 II S. 519