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Übertragung von Privatvermögen nach neuem Erbschaftsteuerrecht
Konsequenzen der Reform bei gesetzlicher Erbfolge und Gestaltungsalternativen
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss v. das Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung bis zum gewährt. Nach fast zweijährigem Stillstand der Rechtspflege erblickte pünktlich am das neue, an vielen Stellen mit heißer Nadel gestrickte „Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts” (ErbStRG, BGBl 2008 I S. 3018) das Licht der Welt. Während der Fokus der Fachöffentlichkeit auf die Neuregelungen insbesondere im Bereich des betrieblichen Vermögens gerichtet ist, enthält das Gesetz auch eine Vielzahl von darüber hinaus gehenden Änderungen. Daher zeigt dieser Beitrag die konkreten Auswirkungen bei der Übertragung von Privatvermögen und daraus resultierende Gestaltungsmöglichkeiten anhand von Beispielen auf.
I. Vererbung ohne Testament an Sohn (Steuerklasse I)
[i]Witwe hinterlässt Sohn mit Enkeln und NichteDie 82-jährige Witwe W verstirbt am ohne Testament und hinterlässt ihren 54-jährigen Sohn S und eine Nichte N. Während N alleinstehend ist, lebt S mit seiner Frau und zwei Kindern (E1 und E2) in einem gemieteten Haus. Die Schwester der W und deren Eltern sind vorverstorben. Das Vermögen der W umfasst das von ihr bewohn...