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StBMag Nr. 4 vom

Tabelle Anfechtung von Prüfungsentscheidungen

Ausweglosigkeit nach der dritten Prüfung mag der Grund hinter einer Klage sein, Erfolg ist aber am ehesten zu erwarten, „wenn ganz evident verfahrensmäßige Dinge nicht in Ordnung gewesen sind.„ Es lohnt sich, einen Blick auf die Liste der dazu ergangenen Urteile zu werfen, um zu sehen, was höchstrichterlich alles nicht beanstandet wird.