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Steuerwirksame Gewinnminderungen auf Gesellschafterdarlehen
Mit Urteil v. - I R 52/08 NWB SAAAD-16014 hat der BFH entschieden, dass Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen bis 2007 steuerlich abzugsfähig sind. Im Urteilsfall nahm die Klägerin im Veranlagungszeitraum 2002 eine Teilwertabschreibung auf Darlehen an ihre 100%ige Tochter-GmbH vor, die sie zu einem Zeitpunkt gewährt hatte, als die Tochter bereits notleitend war. Das Finanzamt versagte den Abzug der Teilwertabschreibung, weil die Gewinnminderung im Zusammenhang mit dem Anteil an der Tochter-GmbH stehe (§ 8b Abs. 3 KStG 2002). Das FG Niedersachsen lehnte mit Urteil v. - 6 K 442/05 NWB SAAAC-82133 die Anwendung des Abzugsverbots ab. Der BFH bestätigt, dass es sich bei der Darlehensforderung gegenüber der Tochter-GmbH trotz des kapitalersetzenden Charakters um ein eigenständiges, von der Beteiligung zu unterscheidendes Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens handelt. Aus diesem Grund fehlt es Gewinnminderungen auf kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen generell an dem in § 8b Abs. 3 KStG 2002 geforderten „Zusammenhang mit dem in Absatz 2 genannten Anteil”. Der Regelungswortlaut erfasst lediglich den „Anteil” betreffende Gewinnminderungen, d. h. ausschließlich substanzbezogene Wertm...