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FG Sachsen-Anhalt 11.09.2008 3 K 873/05, NWB 14/2009 S. 978

Einkommensteuer | Aufwendungen im Zusammenhang mit wegen Vermögenslosigkeit gelöschter GmbH

(1) Im Zusammenhang mit einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH anfallende Kosten des ehemaligen Gesellschafters (Verwaltungsgebühren, Anwaltskosten, Vollstreckungsaufwendungen, Fahrt-, Telefon- und Faxkosten) sind nicht als Werbungskosten im Rahmen der Kapitaleinkünfte abziehbar. Die Erfüllung von Verbindlichkeiten der GmbH stellt eine zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung führende verdeckte Einlage in die Kapitalgesellschaft dar. (2) Der Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG entsteht im Fall der Löschung der Kapitalgesellschaft wegen Vermögenslosigkeit bereits mit der Löschung der Gesellschaft, im Fall einer Liquidation dagegen grds. erst mit Abschluss der Liquidation. (3) Hat die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Kläger mangels genügenden Anlasse...

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