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Überdenkungsverfahren
Das Überdeckungsverfahren ist ein verwaltungsinternes Kontrollverfahren, welches kostenlos ist und bewirkt, dass die mündliche oder schriftliche Prüfungsleistung erneut bewertet wird. Das Verfahren muss bei der obersten Landesbehörde schriftlich beantragt werden, so lange die Entscheidung über das Ergebnis der Prüfung noch nicht bestandskräftig ist – die Frist beträgt somit einen Monat nach Bekanntgabe des Ergebnisses.