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Arbeitshilfe Januar 2015

Ein paar Zehntel mehr

Anwendungshinweis:

Dieser Beitrag wird nicht mehr aktualisiert (Januar 2015) und entspricht in einzelnen Punkten möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand. Sehen Sie hierzu bitte die folgenden Beiträge:

Vergütungsvereinbarung zu Abschlussvorarbeiten

Die Praxis zeigt, dass nicht alle Leistungen, die der Steuerberater im Zusammenhang mit Buchführung und Jahresabschluss erbringt, durch die Grundtatbestände der einschlägigen Gebührenvorschriften angemessen berücksichtigt werden. Bei umfangreichen Abschlussvorarbeiten oder aufwendigen Nebentätigkeiten kann es daher sinnvoll sein, eine gesonderte Vergütung etwa in Form einer Zeitgebühr zu vereinbaren.

Einen Formulierungsvorschlag für eine Vergütungsvereinbarung enthält der vorliegende Download.