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BBEV Nr. 4 vom Seite 152

Testierfreiheit des Gesellschafters einer Personengesellschaft

Gesellschaftsrechtliche und gesellschaftsvertragliche Regelungen

von Ingeborg Haas

Auch der Gesellschafter einer Personengesellschaft muss sich früher oder später die Frage stellen, wie seine Erbfolge hinsichtlich des Anteils in der Personengesellschaft von statten gehen soll. Da der Gesellschaftsanteil zu seinem Vermögen gehört, unterliegt er den allgemeinen erbrechtlichen Regelungen im BGB. Spezielle Regelungen für Beteiligungen an Personengesellschaften fehlen hier. Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen für sämtliche Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, stille Gesellschaft und Partnerschaftsgesellschaft) enthalten dagegen spezielle Vorschriften, wie sich der Tod eines Gesellschafters auf das Gesellschaftsverhältnis auswirkt und damit mittelbar auf den Gesellschaftsanteil. Vorgesehen sind von der Nachfolge aller Erben bis zum Abschluss die unterschiedlichsten Folgen. Diese decken sich aber nicht immer mit den Vorstellungen des Gesellschafters hinsichtlich einer Nachfolge in seine Gesellschafterstellung. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, inwieweit Gesellschafter hinsichtlich ihrer Testierfreiheit durch gesellschaftsrechtliche oder gesellschaftsvertragliche Regelungen eingeschränkt sind und was zu tun ist, um die Gesellschaftsinteres...

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