Voraussetzungen der Verjährung eines Erstattungsanspruch nach § 25a MinöStG und Möglichkeiten einer Verjährungshemmung
Leitsatz
Die Festsetzungsverjährung bezieht sich nur auf den konkreten Vergütungsanspruch.
Ein nach seinem eindeutigen Wortlaut nur auf die Stromsteuervergütung gerichteter Antrag ist nicht geeignet, die Festsetzungsfrist
für die Vergütung von Mineralölsteuer zu hemmen.
Aus dem Umstand, dass in die Berechnung der Mineralölsteuervergütung nach § 25a MinöStG gemäß den Absätzen 2 und 3 dieser
Vorschrift etwaige Vergütungen nach § 25 MinöStG und § 10 StromStG einzubeziehen sind, folgt nichts anderes.
Der Umfang der Ablaufhemmung durch eine Außenprüfung ist anhand der späteren tatsächlichen Prüfungshandlungen abschließend
zu bestimmen.
Fundstelle(n): TAAAD-15795
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.08.2008 - 4 K 1233/08 VM
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