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Voraussetzungen der Fehlerfeststellung und Fehlerveröffentlichung im Enforcement-Verfahren
Besprechung des
Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main konkretisiert die Voraussetzungen der Fehlerfeststellung und Fehlerveröffentlichung im deutschen Enforcement-Verfahren. Die Wesentlichkeit eines Fehlers ist nach allgemeinen Prüfungsgrundsätzen und im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller – auch der bei isolierter Betrachtung unwesentlichen – Fehler zu bestimmen. Seine bisherige Rechtsprechung bestätigend, ist nach Ansicht des Gerichts der Verzicht auf eine Fehlerveröffentlichung nur in sehr seltenen Fällen, u. a. bei Vorliegen atypischer Folgewirkungen, möglich. Eine Teilveröffentlichung der Fehlerfeststellung ist ähnlich restriktiv zu handhaben und kommt grundsätzlich nicht in Betracht.
Wann hat eine Fehlerfeststellung zu erfolgen?
Wann ist von einer Fehlerveröffentlichungsanordnung auszugehen?
Welche Bedeutung erlangt die Entscheidung für das Enforcement in Deutschland?
I. Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin ist eine börsennotierte AG mit konzernweit knapp 400 Mitarbeitern, deren IFRS-Konzernabschluss und HGB-Konzernlagebericht zum Stichtag von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) im Zeitraum Februar bis August 2006 einer S...