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StuB Nr. 6 vom Seite 238

Nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG durch eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen

In seiner bisher ständigen Rechtsprechung knüpft der BFH hinsichtlich einer steuerlichen Berücksichtigung von eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen (Darlehen, Bürgschaft) als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG streng an die zivilrechtlichen Grundsätze zum Eigenkapitalersatzrecht an. Zur diesbezüglichen Bedeutung des sog. Sanierungs- und Zwerganteilsprivilegs wird wie folgt Stellung genommen: S. 238

1. Erwerb von Geschäftsanteilen zur Überwindung der Gesellschaftskrise

Durch Art. 10 Nr. 2 des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich vom (KonTraG, BGBl I S. 786) ist § 32a Abs. 3 GmbHG um folgenden Satz 3 ergänzt worden:

„Erwirbt ein Darlehensgeber in der Krise der Gesellschaft Geschäftsanteile zum Zweck der Überwindung der Krise, führt dies für seine bestehenden oder neugewährten Kredite nicht zur Anwendung der Regeln über den Eigenkapitalersatz.”

In derartigen Fällen unterliegen Tilgungs- und Zinszahlungen auf Gesellschafter-Darlehen zwar keiner Auszahlungssperre – die entsprechenden Forderungen sind also nicht nachrangig – doch schließt diese Freistellung der Darlehen eines Sanierungsgesellsch...

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Nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG durch eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen

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