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IWB Nr. 6 vom Seite 251

Korea konkretisiert Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften

RA/FAfStR Roland Pfeiffer und Dipl.-Kffr. Kathrin Stember

Wie bereits im vergangenen Jahr angekündigt, hat Koreas Strategie- und Finanzministerium kürzlich das koreanische Gesetz zur Koordination von internationalen Steuerangelegenheiten (Law for the Coordination of International Tax Affairs, im Folgenden „LCITA”) überarbeitet und detaillierte zeitnahe Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften kodifiziert. Die bestehenden Strafzuschlagsregelungen bei Nichteinhalten der Vorschriften wurden modifiziert, um Verrechnungspreisregelungen effektiver durchsetzen zu können.

I. Bisherige Regelungen

Das bisherige LCITA enthielt keine spezifischen zeitnahen Verrechnungspreisdokumentationsvorschriften. Bestimmte Unternehmen mit grenzüberschreitenden konzerninternen Transaktionen waren allerdings verpflichtet, zusammen mit ihren jährlichen Steuererklärungen die angewendete Verrechnungspreismethode und Gründe für deren Anwendung, eine Übersicht aller Arten konzerninterner Transaktionen sowie eine Übersicht der Gewinn- und Verlustrechnungen der involvierten ausländischen Konzerngesellschaften darzulegen. Weiterhin war im bisherigen LCITA geregelt, dass die koreanische Finanzverwaltung im Rahmen einer formalen Verrechnung...

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