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IWB Nr. 6 vom Seite 263 Fach 5 Luxemburg Gr. 2 Seite 192

Die jüngste Steuerreform in Luxemburg

Prof. Dr. Alain Steichen und und Andreas Heinzmann

Mit Beschluss vom hat das luxemburgische Parlament den Gesetzesentwurf N° 5924 hinsichtlich einiger Änderungen im Bereich der direkten Steuern sowie den Gesetzesentwurf N° 5913 hinsichtlich der Abschaffung der Kapitalverkehrsteuer angenommen, welche beide am vom Großherzog unterzeichnet worden sind und zum einen am im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburgs (Mémorial A N° 198) bzw. am im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburgs (Mémorial A N° 207) veröffentlicht worden sind. Die wesentlichen sich für Körperschaften (Gesellschaften) aus diesen Gesetzen ergebenden Änderungen sollen im Folgenden dargestellt werden.

I. Wesentliche Änderungen für Körperschaften (Gesellschaften) im Bereich der direkten Steuern

Für Körperschaften (Gesellschaften) haben sich folgende wesentliche Änderungen im Bereich der direkten Steuern ergeben: S. 264

1. Senkung der Körperschaftsteuer zum

Eine Gesellschaft mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg war bis zum (i) mit 20 % ihres Bruttoeinkommens steuerpflichtig, soweit dieses einen Betrag von 10.000 € nicht überschritt, (ii) mit 2.000 € zuzüglich 26 % des Bruttoei...

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