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IWB 6/2009 S. 1383

Japan | geplante Steuerreformen 2009

Anfang Dezember 2008 hat die japanische Regierung eine Vielzahl von Steuerreformvorhaben für 2009 vorgeschlagen. Unter anderem soll bei der Körperschaftsteuer der Steuersatz für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) von 22 % auf 18 % für die Steuerjahre vom 1.4.2009 bis zum 31.3.2011 gesenkt und ein neuer Verlustrücktrag ab dem 1.2.2009 eingeführt werden.

Bei der Einkommensteuer soll die Steuergutschrift für Eigenheimdarlehen für die Dauer von zehn Jahren von 5 Mio. JPY auf 6 Mio. JPY ab 2009 angehoben und ein Freibetrag für den Abzug von Versicherungsaufwendungen für die Krankheit und Pflege eingeführt werden. Weiterhin werden verschiedene Steuerbefreiungen bei privaten Veräußerungsgewinnen, bei Schachteldividenden aus dem Ausland und der Fortführung von KMU bei der Erbschaftsteuer angek...

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