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FG Baden-Württemberg 17.7.2008 3 K 143/05, IWB 6/2009 S. 1380

Einkommensteuer | Kapitalertragsteuer bei anonymer Einlösung von Zinsscheinen über ein ausländisches Kreditinstitut

▶ Urteil: (1) § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG nimmt Kapitalerträge, die ein inländisches Kreditinstitut einem ausländischen Kreditinstitut gegen Überlassung eines Zinsscheins gutschreibt, von der Verpflichtung zum Abzug von KapSt aus – unabhängig davon, auf welche Weise das ausländische Kreditinstitut in den Besitz des Zinsscheins gelangt ist. (2) Der inländische Gläubiger eines in einem Zinsschein verbrieften Zinsanspruchs kann sich diese Rechtslage zu Nutze machen und die KapSt (den sog. Zinsabschlag) dadurch vermeiden, dass er sich den Gegenwert des Zinsscheins von einem ausländischen Kreditinstitut bar vergüten lässt.

(3) Bei einer solchen Vorgehensweise wird ein KapSt-Anspruch gegen das inländische Kreditinstitut, dem das ausländische Kreditinstitut sodann den Zinsschein zur Einlösung vorlegt, auch nicht über § 42 AO begrü...

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