Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Thesaurierungsbegünstigung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB CAAAD-14191 Die Thesaurierungsbegünstigung kann nur von Einkommensteuerpflichtigen in Anspruch genommen werden. Daher stellt sich die Frage der Anwendung des § 34a EStG für Gesellschafter bei sog. doppelstöckigen Mitunternehmerschaften, also bei solchen, bei denen eine Obergesellschaft, an der natürliche Personen beteiligt sind, Mitunternehmerin einer Untergesellschaft ist. Ferner stellt sich die Frage, ob bei der Ermittlung des nachversteuerungspflichtigen Betrags der Begünstigungsbetrag um die darauf entfallende Steuer nach § 34a EStG zu vermindern ist.
Doppelstöckige Personengesellschaft
[i]Nicht entnommener Gewinn auf jeder Ebene einzeln zu ermittelnProblematisch ist die Bestimmung des nicht entnommenen Gewinns und der damit im Zusammenhang stehenden Entnahmen und Einlagen bei doppelstöckigen Mitunternehmerschaften. Hierbei ist unseres Erachtens abweichend zu dem (BStBl 2008 I S. 838, Rn. 21) der nicht entnommene Gewinn auf jeder Ebene, also sowohl für die Obergesellschaft und deren Sonderbetriebsvermögen als auch für die Untergesellschaft und deren Sonderbetriebsvermögen, einzeln zu ermitteln. Dies ergibt sich für die Obergesellschaft bereits aus dem Wortlaut des § 34a EStG. Im Bereich des Sonderbetriebsvermögens der Obergesel...