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Körperschaftsteuer | Festschreibung der Verwendungsreihenfolge für eine Gewinnausschüttung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Verwendungsreihenfolge für eine Gewinnausschüttung wird auch dann gem. § 28 Abs. 4 KStG 1996 festgeschrieben, wenn nur einem Gesellschafter eine Steuerbescheinigung erteilt wurde. (2) Unter Geltung des körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens oblag es allein dem Mitgliedstaat des Dividendenempfängers, eine steuerliche Doppelbelastung des ausgeschütteten Gewinns einer Kapitalgesellschaft zu beseitigen (Anschluss an , Burda NWB SAAAC-84411).
Es handelt sich um die Anschlussentscheidung des BFH in der Rechtssache „Burda”, die der BFH dem EuGH vorgelegt hatte. Damit ist geklärt, dass es beim früheren Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren im Fall der nachträglichen Reduzierung des für...