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BMF 09.03.2009 IV C 4 - S 2221/07/0007, NWB 13/2009 S. 906

Einkommensteuer | Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben

Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Klassifizierung der Schule für die Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen nicht mehr von Bedeutung. Vielmehr kommt es nunmehr allein auf den erreichten oder beabsichtigten Abschluss an. Führt eine im EU-/EWR-Raum belegene Privatschule oder eine Deutsche Schule im Ausland zu einem anerkannten Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss oder bereitet sie hierauf vor, kommt nach dem ein Sonderausgabenabzug der Schulgeldzahlungen in Betracht. Daher sind im Inland nicht nur wie bisher Entgelte an staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte allgemein bildende und berufsbildende Ersatzschulen sowie an allgemein bildende anerkannte Ergänzungsschulen einbezogen, sondern erstmalig auch solche an andere Schulen (z. B. beru...

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