Arbeitshilfe - Stand: 01.01.2009
Widerruf der Dauerfristverlängerung als Rechtshandlung i.S. des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO - Aufrechnung des Guthabens aus der Sondervorauszahlung - Mustereinspruch
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Bitte beachten:
Das ist inzwischen erledigt.
Ist der Widerruf der Dauerfristverlängerung eine im insolvenzrechtlichen Sinne anfechtbare Rechtshandlung?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VII R 17/08).
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
MAAAD-15501