Keine verdeckte Kaufpreiszahlung an Personengesellschafter durch Zahlung einer Maklerprovision an eine GmbH & Co. KG - Mustereinspruch
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Ist die Zahlung einer Maklerprovision an eine GmbH & Co. KG für die Vermittlung einer Grundstücksveräußerung als verdeckte Kaufpreiszahlung an deren Gesellschafter anzusehen und deshalb nicht als Betriebseinnahme, sondern als Einlage zu erfassen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
AAAAD-15489