Berücksichtigung üblicher Semestergebühren als besondere Ausbildungskosten i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG - Mustereinspruch
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Überschrittener Grenzbetrag: Sind die neben den Studiengebühren zu zahlenden „Üblichen Semestergebühren” keine besonderen Ausbildungskosten, da sie als Mischkosten nicht aufgeschlüsselte Einzelposten beinhalten?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
GAAAD-15487