Arbeitshilfe - Stand: 30.11.2011

Berücksichtigung üblicher Semestergebühren als besondere Ausbildungskosten i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 5 EStG - Mustereinspruch

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Überschrittener Grenzbetrag: Sind die neben den Studiengebühren zu zahlenden „Üblichen Semestergebühren” keine besonderen Ausbildungskosten, da sie als Mischkosten nicht aufgeschlüsselte Einzelposten beinhalten?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
GAAAD-15487