Arbeitshilfe - Stand: 04.11.2009

Aufhebung eines Feststellungsbescheids aus formellen Gründen kein negativer Feststellungsbescheid - Mustereinspruch

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Ist in der Aufhebung eines Feststellungsbescheids aus formellen Gründen (Verjährung) ein negativer Feststellungsbescheid zu sehen mit der Folge, dass das Festsetzungsfinanzamt in eigener Zuständigkeit die streitigen Beteiligungseinkünfte überprüfen könnte?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
QAAAD-15342