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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 8 K 6250/06 B EFG 2009 S. 769 Nr. 10

Gesetze: GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. bGewStG § 3 Nr. 6 S. 2 AO § 67 Abs. 1AO § 67 Abs. 2KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Krankenhausbetreibers nicht nach § 3 Nr. 20 GewStG steuerbefreit

Leitsatz

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 GewStG u.a. für Krankenhäuser erfasst nur diejenigen Gewinne, die von dem Steuerpflichtigen aus dem unter den Anwendungsbereich des § 67 Abs. 1 oder 2 AO fallenden Betrieb eines Krankenhauses erzielt werden; darunter fallen die Gewinne eines gemeinnützigen Krankenhausbetreibers aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 812 Nr. 13
EFG 2009 S. 769 Nr. 10
EAAAD-15307

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.01.2009 - 8 K 6250/06 B

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