Besteuerung auf Einmalzahlung zurückzuführender Leibrente bei unentgeltlicher Zuwendung der Einmalzahlung
Keine Übertragung eines nicht ausgeschöpften Sparerfreibetrags auf sonstige Einkünfte i.S. des § 22 EStG
Leitsatz
1. Leibrentenzahlungen sind beim Empfänger auch in solchen Fällen als sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 1 EStG zu versteuern,
in denen ihm der für das Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses aufzubringende Einmalbeitrag von dritter Seite unentgeltlich
zur Verfügung gestellt worden ist. Dem steht nicht entgegen, dass die Zuwendung des Einmalbetrags zur Entstehung von Schenkungs-
oder Erbschaftsteuer geführt hat.
2. Ein nicht vollständig ausgeschöpfter Sparerfreibetrag mindert die sonstigen Einkünfte i.S. des § 22 EStG nicht.
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 905 Nr. 15 EFG 2009 S. 749 Nr. 10 EStB 2009 S. 282 Nr. 8 TAAAD-15299
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.12.2008 - 7 K 1834/04
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